Montag, 28. Januar 2013

Zur Ausgrenzung geistig behinderter Künstler in Düsseldorf.

„Überkeile 1“, 2011 Collage, Tusche, Karton,
Projekt: Zur sozialen Verantwortlichkeit der Künstler, Das Zweite Feld




Endlich Antwort
Das vom Büro des Behindertenbeauftragten des Landes NRW an uns weitergeleitete Schreiben vom Kulturamt (Text in voller Länge: siehe vorherigen Blog-Eintrag) bildet eine sehr nachdenkenswerte und erstmalig schriftlich fixierte Grundlage für die offizielle Definition des Künstlerbildes in Bezug auf das Themenfeld Inklusion, Kunst und Behinderung in Düsseldorf.  

Kunst, nicht Therapie
Nachdem der Düsseldorfer Kunsthistoriker Dr. Werner Alberg bereits 2003, im, vom Stadtmuseum (sic!) herausgegebenen Ausstellungs-Katalog über das betroffene Studio 111, die eigenständige Künstlerschaft der dort arbeitenden Menschen ausdrücklich betont und die pädagogische Ausrichtung verneint, bezeugt die jetzt vorliegende Antwort der Kulturamtes die tatsächliche Ausgrenzung der Künstler wegen Ihrer Behinderung.  

Alle Erfordernisse sind vorhanden
Da die Künstler sowohl auf eine regelmäßige Ausstellungstätigkeit verweisen können, wie auch auf diskursbezogene Ausstellungen und sogar kunsthistorische Texte zu ihren Arbeiten vorhanden sind, ist ihnen die erforderliche Künstlerkarte nicht vorzuenthalten. Künstlerschaft mit geistigen Erkrankungen und Einschränkungen ist seit langem wichtiger und oft exemplarischer Teil kunsthistorischer Entwicklung gewesen. Diese Künstler, wie im Brief des Kulturamts geschehen, als nicht relevante Hobby-Akteure praktisch zu diffamieren ist fahrlässig und stellt den Begriff des „Veranstaltungsprofils“ über die eigentlichen Akteure – die Künstler. Die Auswahlkriterien auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen könnte so einfach sein.

Vereinfachte Arbeitsmethoden als Grund für Ausgrenzung?
Organisatorische Vereinfachungsmethoden des Kulturamts sind als Grund für eine Ausgrenzung Behinderter so wenig geeignet, wie der Hinweis auf die langjährige Finanzierung des städtischen Image-Projektes „Kunstpunkte“. Die jetzt deutlich belegbare Ausgrenzung dieser Menschen tritt nicht nur dem Gedanken der Inklusion kontraproduktiv entgegen, sondern sie negiert unverständlicherweise viele Entwicklungen der Kunstgeschichte selbst.
Man möchte kaum glauben, dass der Absender des Schreibens tatsächlich das Kulturamt Düsseldorf ist.  

Was sagen die Kunstinteressierten eigentlich?
Die organisatorische Grenze, die das Amt, aus seiner Sicht verständlicherweise, versucht zu ziehen, ist leider weder argumentativ gestützt, noch ist sie weiter zumutbar. Ein Bezug zur Meinung des kunstinteressierten Publikums fehlt dabei völlig. Als Verein JASON RØ e.V. zur Förderung der Art brut werden wir zusammen mit diesem Blog und hoffentlich viel Solidarität versuchen, ein noch breiteres öffentliches Interesse zum Thema zu erzeugen.

 Öffentliche Abstimmung
Dieser Blog schlägt dafür eine öffentliche Diskussion und Abstimmung als denkbares Modell vor. Geht es doch um nicht weniger als die offizielle Einschätzung zum Rollenverständnis von Künstlern im Allgemeinen – und um ihre Nutzbarkeit für kulturell gefärbte, städtische Imagekampagnen. Von Inklusion ganz zu schweigen.
 Der Mensch gehört in den Mittelpunkt.

Carsten Reinhold Schulz
„Der Künstler als Kritiker“

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