Montag, 28. Januar 2013

Düsseldorfs Reaktion zur Ausgrenzung geistig behinderter Künstler




































Die gemeinsame Anfrage dieses Blog-Projekts und des gemeinnützigen Vereins JASON RØ e.V. zur Ausgrenzung der geistig behinderten Künstler des Studio 111 in Düsseldorf hat ein erstes Ziel erreicht.

Auf Druck des Behindertenbeauftragten des Landes NRW, erreichte uns heute, nach vielen Monaten Wartezeit, die erste Stellungnahme des Kulturamts der Stadt Düsseldorf in einer mail. Der offenbar nicht unterzeichnete, offizielle Text hat folgenden Wortlaut und wird hier ohne Änderungen oder Kürzungen eingestellt:

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"Das Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf koordiniert und finanziert seit nunmehr 16 Jahren die alljährlich stattfindende Aktion "KUNSTPUNKTE" - Offene Ateliers in Düsseldorf. Die Aktion ist sehr erfolgreich und findet einmal jährlich an zwei Wochenenden im August/September statt. Es sind zumeist ca. 500 Bildende Künstlerinnen und Künstler beteiligt.
Die Teilnahme an den Kunstpunkten ist an die Bedingung geknüpft, dass die Künstlerinnen und Künstler im Besitz einer Künstlerkarte sind, die das Kulturamt an hauptberufliche, professionelle (z.Abschluss einer Kunstakademie, regelmäßige Ausstellungstätigkeit im arrivierten Kunstbetrieb) Künstlerinnen und Künstler vergibt. Es gibt in jedem Jahr zahlreiche Anfragen von Hobbykünstlern und von verschiedenen Einrichtungen (Malschulen für Kinder und Erwachsene, Kreativitätskurse etc.), die immer abgelehnt werden müssen, da ansonsten das Veranstaltungsprofil aufgeweicht würde. Es geht bei den Kunstpunkten darum, einen repräsentativen Querschnitt über das aktuelle professionelle Kunstschaffen in Düsseldorf zu zeigen.

Das Studio 111 ist eine Behinderteneinrichtung, in der mit kreativen Mitteln therapeutisch gearbeitet wird. Die Behinderten sind aber keine Künstler, sodass eine Teilnahme an den Kunstpunkten nicht möglich ist."


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Da den Künstlern des Studio 111 von Seiten des Düsseldorfer Kunsthistorikers Dr. Werner Alberg und der Kuratorin Monika Kirchmayr im städtisch finanzierten Ausstellungs-Katalog („Innen und Aussen“, Seite 7, Zeile 1-18, Hrsg.: Stadtmuseum Düsseldorf 2003) die vorrangige Künstlerschaft attestiert wird und eben nicht ihre therapeutische Ausrichtung, wird die tatsächliche Ausgrenzung jetzt überdeutlich.
Ganz zu schweigen von der regelmässigen und relevanten Ausstellungstätigkeit der im Studio 111 arbeitenden Künstler.
Es gibt somit keine nachvollziehbaren Gründe mehr für eine Verweigerung, der zur Teilnahme notwendigen, so genannten Künstlerkarte.

Einen detailierten Kommentar zum Brief finden Sie im nächsten, aktuellen Blogbeitrag.

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