Montag, 17. Oktober 2011

Düsseldorfer Friedenspreisträger klagt gegen die Meinungsfreiheit.

Menschen hoffen, Wunder kerzen.




Ein Blog eignet sich wegen seiner vorgegebenen Diskussionsfunktion besonders gut,
um ein öffentliches und interaktives, kritisches Medium zu sein: jedem Leser steht eine Kommentarfunktion permanent zur Verfügung. Der Düsseldorfer Friedenspreisträger von 2007, Herr Hubert Ostendorf scheint den massiven Klageweg gegen das Kunst- und Blogprojekt „Der Künstler als Kritiker“ und gegen den Blogger persönlich als Form der Auseinandersetzung zu bevorzugen. Zumindest ist, wegen angeblicher Beleidigungen innerhalb eines konstruktiv-kritischen Artikels, eine mehrseitige Klageandrohung und Schrift seines Anwalts in der Redaktion dieses Blogs eingegangen, die mit einer fünfstellig angesetzten Schadenssumme und hohen zusätzlichen Anwaltskosten versucht, eine kritische Stimme über zweifelhafte Methoden der öffentlichen Kunstvermittlung der Galerie- und Obdachlosen-Organisation fifty-fifty mundtot zu machen. Es zeigt sich darin eine Form der Auseinandersetzung, die man nicht von Menschen erwartet, die im Allgemeinen die eigenen Ziele und Ansichten stets auf der richtigen Seite der Güte verorten.

Aggressiver Schlag gegen ein Kunstprojekt

Tatsächlich soll hier nicht nur die jounalistische Freiheit und damit die Meinungsfreiheit mit dem Holzhammer finanziellen Drucks zertrümmert werden. Allemal ist es auch ein aggressiver Schlag gegen ein dokumentiertes Kunstprojekt, das sich seit 2009 mit den Zusammenhängen von Macht und Kunst beschäftigt - ein Angriff also, den man von einem Galeristen, dem der aktuelle Diskurs innerhalb der Kunst nicht fremd sein dürfte, am wenigsten erwartet. Schlimm ist jedoch, dass der Anwalt des Klägers Ostendorf von der Blogredaktion sogar die Herausgabe von Daten und Adressen Dritter (es sind tatsächlich Ihre Namen und Daten, liebe Leser), unter Androhung von Strafen und Gericht, zu erpressen versucht. (Der anwaltliche Brief steht als PDF-Download zur Verfügung: siehe link unten). Dies ist durchaus mit dem Aufruf zu einer Straftat vergleichbar.

Klassische Unterdrückungsmethoden

Das der Galerieleiter einer sozial orientierten Beschäftigung nachgeht, um die Gewinne aus Kunstverkäufen Obdachlosen zugute kommen zu lassen, scheint den Einsatz klassischer Macht- und Unterdrückungsmethoden, wie den Gebrauch starken finanziellen Drucks gegen die Meinungsfreiheit anderer Menschen, offenbar nicht zu verhindern. Das sich bei einem solch rigiden, antidemokratischen Vorgehen überhaupt anwaltliche Hilfe, durch den Düsseldorfer RA Rainer F., finden lässt, überrascht vollends.
Es gilt: an der in diesem Blog vom 16. September 2011 geposteten Kritik und gestellten Frage ist jetzt mehr denn je festzuhalten: wie weit haben sich Teile der Leitung des Obdachlosenprojekts „fifty-fifty“ von Ihrer eigenen sozial-verantwortungsvollen und sinnvollen Idee entfernt?

Die gute Absicht als Grundlage der Rechtsbeugung?

Mit der unreflektierten Reaktion gegen die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst hat
Herr Ostendorf erneut die ursprünglich gute Idee der Organisation um Bruder Matthäus beschädigt und offenbart, dass er sich selbst zubilligt über dem Recht und den Vorstellungen anderer zu stehen oder stehen zu wollen. Das ist überaus bedenklich zu nennen, denn die gute Tat rechtfertigt niemals die Unterdrückung anders Denkender oder gar Formen der Rechtsbeugung. Diese Art gesellschaftlicher Vorstellung berührt die beängstigende Logik der Ideologien, die freien Menschen unter Androhung von Strafen gute und schlechte Anteile zuweisen möchten.
Geforderte Einsicht, Haltung und die Suche nach neuen Formen sozialer Solidarität scheinen dringlicher denn je.
Ansonsten gilt es mit lauter Stimme zu verkünden:
„Es lebe die Kritik. Es lebe die Meinungsfreiheit. Es lebe die Freiheit der Kunst.“

Carsten Reinhold Schulz



Sie können die Klagedrohung hier nachlesen. Bitte klicken.

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